Corona-Hygienekonzept

KongressGuide

Corona-Hygienekonzept

Hintergrund: Aktuelles Infektionsgeschehen und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Corona-Pandemie hält noch immer an. Trotz relativ hoher Fallzahlen ist die Hospitalisierungsrate aktuell wieder in einem vertretbaren Bereich. Aufgrund dessen wurden die Corona-Schutzmaßnahmen seitens der Bundes- und der Landespolitik gelockert. Die in Hessen aktuell gültige Corona-Verordnung (siehe Anhang) hebt unter bestimmten Auflagen sogar die Quarantänepflicht nachweislich infizierter Personen auf.

Dennoch dringt das RKI weiterhin auf die eigenverantwortliche Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen: „Es ist daher weiterhin besonders wichtig, die bestehenden Empfehlungen umzusetzen und bei Auftreten von Symptomen einer Atemwegsinfektion wie z. B. Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten – unabhängig vom Impfstatus und auch bei negativem COVID-19-Antigen-Schnelltestergebnis – für 3 bis 5 Tage und bis zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause zu bleiben, Kontakte zu meiden und bei Bedarf die hausärztliche Praxis zu kontaktieren.“ (Quelle: RKI-Wochenbericht vom 24.11.2022, Seite 4)

Infektionsgefahr auf dem HOP! Landesjugendkongress

Der HOP! Landesjugendkongress ist eine dreitägige Veranstaltung mit ca. 120 jungen Teilnehmenden aus ganz Hessen und weiteren ca. 50 beteiligten Personen. Die Unterbringung der allermeisten Teilnehmenden erfolgt in Vier- bzw. Sechs-Bett-Zimmern in der Jugendherberge. Die Veranstaltung selbst findet im Hessischen Landtag statt, teilweise in großen Sälen, teilweise in Kleingruppen. Während der Veranstaltung kommen die Teilnehmenden immer wieder mit anderen Teilnehmenden und Verantwortlichen seitens der Organisator_innen in Kontakt, und zwar in wechselnden Konstellationen.

Ziele:

Alle am HOP! Landesjugendkongress teilnehmenden Menschen sollen auch innerhalb der Veranstaltung geschützt werden. Das vorliegende Hygienekonzept bietet Schutzmaßnahmen entlang der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Hessen. Das Hygienekonzept baut dabei auf eine hohe Eigenverantwortung und die gegenseitige Rücksichtnahme der Teilnehmenden.

An dieser Stelle sei auch auf die gemeinsamen Verhaltensregeln hingewiesen, die auf dem HOP! Landesjugendkongress gelten und zu deren Einhaltung sich alle Teilnehmenden verpflichtet haben.

Schutzmaßnahmen:

Empfehlungen zum Tragen von medizinischen Masken in Innenräumen:
Allen Teilnehmenden wird empfohlen anlass- und situationsbezogen (Fahrstühle, enge Räume und Flure, dichte Sitzordnung etc.) in Innenräumen Masken zu tragen. Der Veranstalter stellt kostenfrei Masken zur Verfügung (FFP2 und medizinische OP-Masken).

Allgemeine Hygieneempfehlungen:
Allen Teilnehmenden wird eine sorgsame Hygiene empfohlen: regelmäßiges, gründliches Händewaschen, Niesen und Husten in die Ellenbeuge, ein freundliches „Hallo“ statt Händeschütteln.

Dringende Aufforderung zum Selbsttest vor Anreise:
Alle Teilnehmenden sind aufgefordert, am Morgen ihrer Anreise (Montag, 12. Dezember 2022) zuhause einen Selbsttest durchzuführen. Bei positivem Testergebnis ist von einer Anreise abzusehen. (siehe Punkt 6).

Täglich kostenfreie Selbsttests für alle Teilnehmenden und das Personal auf freiwilliger Basis:
Allen Teilnehmenden und beteiligten Personen wird am Montag- sowie Dienstagabend jeweils ein Selbsttest ausgehändigt, der auf freiwilliger Basis und eigenverantwortlich jeweils am darauffolgenden Morgen durchgeführt werden sollen. Im Falle eines dringenden Verdachts auf eine Infektion im Laufe des Tages werden selbstverständlich zusätzliche Selbsttests ausgehändigt.

Meldung eines positiven Testergebnisses:
Teilnehmende mit einem positiven Testergebnis werden gebeten, sich so schnell wie möglich an das Awareness-Team (0151/56641667) oder das Orga-Team zu wenden, damit gemeinsam die nächsten Schritte beraten werden können.

Ausschluss bei positiven Testergebnissen:
Eine weitere Teilnahme am HOP! Landesjugendkongress ist bei vorliegendem positiven Schnelltestergebnis nicht möglich. Diese Regelung ist eine Entscheidung des Veranstalters und wurde auf Basis der aktuell gültigen Corona-Verordnung getroffen. Positiv getestete Teilnehmende werden daher gebeten, eigenverantwortlich die Heimreise anzutreten oder im Falle von Minderjährigen in Absprache mit dem Orga-Team und den Erziehungsberechtigten eine Heimreise zu organisieren. Im Falle von Minderjährigen bleibt die Aufsichtspflicht des Veranstalters bis zum Zeitpunkt der Abreise bestehen.

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